Verfassunggebende Landesversammlung Württemberg-Baden

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Wahl zur Landesversammlung
in Württemberg-Baden 1946
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Die Verfassunggebende Landesversammlung für Württemberg-Baden wurde am 30. Juni 1946 gewählt. Ihre wesentliche Aufgabe war es, dem in der Amerikanischen Besatzungszone eingerichteten Land Württemberg-Baden eine neue Verfassung zu geben.

    
Insgesamt 100 Sitze

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Länder Baden und Württemberg zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden und der französischen im Süden aufgeteilt. Innerhalb der französischen Zone wurden die Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gegründet, in der amerikanischen Zone das Land Württemberg-Baden.

Im entstehenden Land Württemberg-Baden wurden erste parlamentarische Aufgaben zunächst von einer Landrätekonferenz und ab Januar 1946 von der Vorläufigen Volksvertretung für Württemberg-Baden wahrgenommen. Am 11. Februar 1946 ordnete die amerikanische Militärverwaltung an, dass die Vorläufige Volksvertretung eine vorbereitende Verfassungskommission einsetzen sollte, deren Aufgabe es war, eine Verfassung vorzubereiten und einen Gesetzentwurf über die Wahl einer Verfassunggebenden Landesversammlung zu erstellen. In dieser Kommission waren die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Vorläufigen Volksvertretung vertreten, die durch Staatsrechtler wie Carlo Schmid ergänzt wurden. Unter Federführung Carlo Schmids erarbeitete die Kommission einen Verfassungsentwurf. Ein vom Innenministerium unter Fritz Ulrich ausgearbeiteter Gesetzentwurf über die Wahl einer Verfassunggebenden Landesversammlung wurde von der Kommission beraten, von der Militärregierung genehmigt und am 21. März 1946 verkündet.[1]

Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 30. Juni 1946 statt. Wahlberechtigt waren 1.790.403 Bürger des Landes Württemberg-Baden. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,5 Prozent.[2]

Die erste Sitzung der Versammlung fand am 15. Juli 1946 im Furtbachhaus in Stuttgart statt und wurde von Wilhelm Keil als Alterspräsident geleitet. Zum Präsidenten wurde Wilhelm Simpfendörfer gewählt.

Die Versammlung setzte einen Verfassungsausschuss ein, der unter Leitung von Wilhelm Keil und mit Beratung durch Carlo Schmid den von der vorbereitenden Verfassungskommission erarbeiteten Entwurf weiterentwickelte. Am 24. Oktober 1946 nahm die Verfassunggebende Landesversammlung den Verfassungsentwurf an.[3] Die Volksabstimmung über die Verfassung fand zeitgleich mit der Wahl zum ersten Landtag von Württemberg-Baden am 24. November 1946 statt. Insgesamt stimmten 921.628 Bürger mit Ja und 140.657 mit Nein.

Die Verfassung trat mit dem Tage ihrer Verkündung, dem 28. November 1946, in Kraft. Somit war es die erste Verfassung eines deutschen Landes nach dem Zweiten Weltkrieg, vor der Hessischen Verfassung.

  • Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946–1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 25–26.

Einzelnachweise

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  1. Wahlgesetz für die Verfassunggebende Landesversammlung Württemberg-Baden vom 21. März 1946
  2. Das Wahlergebnis findet sich in Ergebnisse der Landtagswahlen in Württemberg-Baden bzw. bei www.wahlrecht.de
  3. http://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/verf46.htm Verfassung für Württemberg-Baden vom 28. November 1946, abgerufen am 9. Mai 2019